In zwei Wochen könnten in Österreich erstmals wieder größere Laufveranstaltungen ausgetragen werden.
Denn ab 29. Mai sind in Österreich Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt. Leider gab es von der Regierung noch keine konkreten Aussagen, ob diese Lockerung auch Sportveranstaltungen wie Laufevents und Triathlons betrifft.
Durchführung von Laufveranstaltungen sinnvoll
Doch gerade für lokale Laufveranstaltungen scheint eine Übertragung der Lockerungsmaßnahmen sinnvoll, einerseits des gesundheitlichen Effektes, andererseits kommt es bei Laufveranstaltungen ohnehin nicht bzw. kaum zum Körperkontakt zwischen anderen Personen.
Ab August Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern
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Die Regierung gab für die folgenden Monate weitere Lockerungen bekannt:
- Ab 29. Mai: Veranstaltungen bis zu 100 Personen erlaubt
- Ab 1. Juli: Veranstaltungen bis zu 250 Personen erlaubt
- Ab 1. August: Veranstaltungen bis zu 500 Personen erlaubt
- Ab 1. August: Veranstaltungen von 500 bis 1.000 Personen mit Sicherheitskonzept erlaubt
Bei allen Veranstaltungen, die dieses Teilnehmerlimit nicht übertreffen, muss weiterhin der Sicherheitsabstand von einem Meter festgehalten werden.
Zeitversetzte Starts?
Damit haben vor allem die zahlreichen Trailevents im Sommer große Chancen auf eine Durchführung der Veranstaltung. Auch kleinere Laufevents könnten plangemäß durchgeführt werden. Möglich wäre auch ein zeitversetztes Starten, wie es vom Österreichischen Trailrunningverband (ASTA) in einem ausgearbeiteten Sicherheitskonzept vorgeschlagen wird. So könnten alle 30 Sekunden zehn Teilnehmer in das Rennen geschickt werden. Damit würde sich das Teilnehmerfeld gleichmäßig auf die Strecke verteilen und der Sicherheitsabstand zwischen den Läufern könnte gewährleistet werden.
Kommentare
„Was Veranstaltungen mit Stehpublikum betrifft, sehen die Regierungsvertreter dagegen weiterhin schwarz.“