Bayern hat soeben eine Ausgangsbeschränkung für zwei Wochen verhängt.
Die Ausgangsbeschränkung tritt ab Samstag 00:00 Uhr in Kraft und hat eine Gültigkeit von mindestens zwei Wochen. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei triftigen Gründen möglich.
Das Haus darf bei folgenden Gründen verlassen werden:
- Weg zur Arbeit
- Weg zum Arzt oder zur Apotheke
- Weg zum Supermarkt
- Sportliche Aktivitäten oder Spazieren gehen - allerdings nur alleine oder mit Personen aus dem Haushalt
Strafen bis zu 25.000 Euro
Die Einschränkungen sind in etwa vergleichbar mit denen in Österreich. Allerdings soll es in Bayern sofort drastische Straßen geben. Wer dagegen verstößt, dem drohen hohe Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. In Österreich kommt es in der Regel zu einer Ermahnung. Nur wer nicht belehrbar ist, wird angezeigt.
Das heißt, in Bayern ist Laufen weiterhin erlaubt, allerdings nur alleine oder mit einer Person aus dem eigenen Haushalt und nur dann, wenn ausreichend Sicherheitsabstand eingehalten wird. In Spanien hingegen ist Laufen im Freien mittlerweile seit fast einer Woche verboten (mehr dazu).
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