Pfotenhilfe erinnert an brandgefährlichen Grund für tödliche Hundeattacke. Doch die Staatsanwaltschaft weigert sich, wegen Tierquälerei zu ermitteln.

Der Prozess am Landesgericht Linz findet am 7. März statt. Hundezüchterin Kerstin N., deren Hunde eine Joggerin am 2. Oktober 2023 getötet hatten, ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt, weil sie ihre Hunde nicht unter Kontrolle hatte.

Hunde wurde gezielt trainiert, Menschen zu beißen

Den Grund für deren extrem aggressives Verhalten, hat der Verein Pfotenhilfe bereits zwei Tage danach mittels Screenshots aufgezeigt, auf denen man deutlich sieht, wie zumindest der Hund Elmo in einer offiziellen Hundeschule im Mostviertel gezielt trainiert wurde, Menschen zu beißen! Daraufhin gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass die Ermittlungen von fahrlässige auf grob fahrlässige Tötung ausgeweitet werden.https://vg04.met.vgwort.de/na/23a9063a06fe4f5a861fe7d7610ce589

Verfahren eingestellt

Da wegen dieses vorsätzlichen und gemäß Tierschutzgesetz als Tierquälerei geltenden, brandgefährlichen Trainings auch zumindest einer der Hunde sofort sterben musste und den beiden anderen dieses Schicksal ebenfalls droht, hat der Verein Pfotenhilfe auch eine Sachverhaltsdarstellung gegen Kerstin N., ihre Lebensgefährtin und den Hundetrainer wegen Tierquälerei und grob fahrlässiger Tötung eingebracht.

"Doch dieses Verfahren wurde ohne Ermittlungen sofort eingestellt, wodurch der Tatbestand der Tierquälerei wieder einmal nicht ernst genommen wird. Die Verhandlung ist auch nur für eine Stunde angesetzt. Da gehen sich erfahrungsgemäß höchstens zwei Zeugen aus, obwohl sich nach dem Vorfall mehrere Personen aus dem Ort öffentlich mit eigenen Wahrnehmungen zu Wort gemeldet hatten", so der Verein Pfotenhilfe in einem Statement.

Training darf nicht geduldet werden

Das berüchtigte Beiß- und Angriffstraining, das die Aggressivität und Kampfbereitschaft erhöht, ist im Bundestierschutzgesetz als Tierquälerei verboten. Mit der derzeit in Begutachtung stehenden Novelle soll dies noch deutlicher in die Hundeausbildungsverordnung geschrieben werden, mit Ausnahmen, die sich in sehr engen Grenzen halten sollen.

"Wenn wir solche furchtbaren Hundeangriffe zukünftig hintan halten wollen, darf so ein Training nicht geduldet werden", weiß Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler. "Es kann doch nicht sein, dass hierzulande Hunde darauf trainiert werden, Menschen anzufallen, um ihnen dann halbherzig beizubringen, dies nur auf Kommando zu tun. Abgesehen davon, dass so ein Tiermissbrauch als Waffe generell äußerst fragwürdig ist, ist die Fehleranfälligkeit zu hoch und dadurch im Alltag viel zu gefährlich. Häufig sehen solche Hunde genau deshalb nichts anderes als winzige Zwinger, Transportboxen und den Abrichteplatz, wo sie ihren aufgestauten Frust an Menschen in Schutzkleidung abreagieren können. Was passieren kann, wenn derart konditionierte Hunde in Alltagssituationen auf einen Auslösereiz reagieren, hat der Fall Naarn in erschreckender Weise gezeigt. Das kann doch niemand ernsthaft riskieren wollen", gibt Stadler zu bedenken.

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Quelle: Verein Pfotenhilfe / OTS


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