Blaufränkischland Marathon
Schloss-Triathlon Moritzburg
Der Zielbereich beim Schloss-Triathlon Moritzburg. Foto: © Veranstalter

Triathlet klagt Veranstaltung auf 25.000 Euro

Ein Triathlet möchte von einer großen deutschen Triathlon-Veranstaltung ein fünfstelliges Schmerzensgeld einklagen.

Nach einem Zusammenbruch bei einem Triathlon verlangt ein Sportler ein Schmerzensgeld in der Höhe von 25.000 Euro. Seine Klage könnte die Existenz der Veranstaltung gefährden. Die Chancen auf einen tatsächlichen Erfolg der Klage sind allerdings gering.

Zusammenbruch vor sechs Jahren

Der Sportler war am 11. Juni 2017 im Rahmen des Schloss-Triathlon Moritzburg beim Jedermann-Rennen am Start. Der Schloss-Triathlon ist mit jährlich rund 2.000 Teilnehmern eine der größten Triathlon-Veranstaltungen im Osten von Deutschland. Teil der Veranstaltung sind eine Langdistanz, eine Halbdistanz, eine Olympische Distanz, aber auch für Einsteiger ein Jedermann-Triathlon.https://vg06.met.vgwort.de/na/8cc2d74a0523471c92d3e8969f751fcc

Der Kläger war an diesem Veranstaltungstag beim Jedermann-Triathlon am Start, der sich aus 750 Metern Schwimmen, 20,4 Kilometern Radfahren und fünf Kilometer Laufen zusammensetzte.

Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte

Kurz vor dem Ziel brach der Sportler zusammen und konnte nur mit Hilfe eines anderen Teilnehmers das Ziel erreichen. Nach dem Zieleinlauf versorgten ihn die Sanitäter, ehe er vom Rettungswagen in das Krankenhaus gebracht wurde.

Doch diese Hilfe war dem Kläger nicht gut genug. Laut MDR hat er mehrere Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte. Diese haben zu spät und fehlerhaft gehandelt. Zudem sei der Rettungswagen erst 30 Minuten nach seinem Zusammenbruch eingetroffen, was für den Kläger zu spät war. 

Sportler war zwei Monate arbeitsunfähig

Laut Oberlandesgericht habe sich der Kläger im Krankenhaus in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden. Nach der Veranstaltung war er zwei Monate arbeitsunfähig.

Zeugen: Sportler lehnte Versorgung ab

Der Sportler klagte nicht nur das Deutsche Rote Kreuz, sondern auch den Veranstalter. Die Beklagten gaben allerdings an, dass eine schnellere Versorgung nicht einfach war, da der Kläger zu Beginn eine Behandlung ablehnte. Auch Zeugen berichteten, dass der Sportler zunächst ärztliche Hilfe verweigerte.

Ein Gutachter konnte ebenfalls kein Fehlverhalten der Veranstalter und der Rettung feststellen. Der Kläger findet dieses Gutachten hingegen fehlerhaft.

Urteil im Jänner

Die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage sind laut OLG sehr gering, nachdem das Landgericht die Klage bereits abgewiesen hatte. Ein Urteil wird am 10. Jänner 2024 verkündet.

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Kommentare

Der König
Samstag, 30. Dezember 2023 22:44
Man unterschreibt doch, dass man selbst gesund und fit genug ist, die Distanz zu schaffen. Klingt für mich eher nach nicht zufriedenstellendem Ergebnis und der damit verbundenen Suche nach einem "anderen" Schuldigen.
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Jonas
Samstag, 30. Dezember 2023 11:55
Dass da überhaupt die Klage zugelassen wird. Kein Wunder, dass Gerichte überfordert sind.
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Perre
Samstag, 30. Dezember 2023 00:29
Er ist auf der kürzesten Distanz gestartet und war danach mehrere Wochen arbeitsunfähig. Sorry man unterschreibt auch vorher, dass man fit ist. Sollte er Erfolg haben ist es das Ende für kleine Veransraltungen. Dann geht niemand mehr das Risiko ein, eine Veranstaltung mit Herzblut zu organisieren.
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Darius
Freitag, 29. Dezember 2023 19:56
Jeder startet auf eigene Verantwortung. Oder klagt wegen fehlenden guten Ergebnissen? Also wer bei einem Volkstriathlon Probleme hat, sollte nur auf dem Sportplatz trainieren und Finger weg von dem Wettkampf lassen.
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Guter Läufer
Freitag, 29. Dezember 2023 16:22
Liest sich ja ein wenig nach dem Motto - da hat sich jemand sportlich etwas übernommen - ist eingebrochen und nun braucht es einen anderen „Schuldigen“
Das LG hatte die Klage ja bereits abgewiesen (sicher u.a. aus dem hier besagten Grund der Verweigerung sofortiger Ersthilfe) und das OLG wird dies nun mit Sicherheit auch tun….
Wenn das Urteil steht, wäre ich am Ergebnis interessiert
Kommt alle gesund und gut in das neue Jahr!
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Doris
Freitag, 29. Dezember 2023 13:34
Hoffentlich erfolglos, wenn er anfangs die Hilfe abgelehnt hat
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Bromance
Freitag, 29. Dezember 2023 11:14
so jemanden würde ich auf allen Veranstaltungen sperren. Erst Hilfe ablehnen und dann verklagen weil alles zu spät sei. Genau mein Humor.
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Wilfried
Freitag, 29. Dezember 2023 07:21
Was für ein armseliger Typ. Alle Sportveranstalter sollten ihn auf eine Sperrliste setzen. Von anderen Sportlern die auf ihre Platzierung verzichten die Hilfe ablehnen aber dann den Veranstalter verklagen. Unsportlichkeit ist das harmloseste Wort was man dafür nehmen kann.
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