Die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission informierte über ein Anti-Doping-Verfahren gegen den Triathleten Alexander Paschwöll.
Laut ÖADR wurde eine 2-jährige Sperre gegen den Triathleten verhängt, die rückwirkend mit 3.9.2023 in Kraft tritt und bis 2.9.2025 um 24:00 Uhr aktiv ist.
Geständnis von Sportler
Die Aussendung der ÖADR im Detail:
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 5 iVm 18 Anti-Doping Bundesgesetz 2021 (ADBG 2021) hat die NADA Austria gegen Alexander Pachschwöll, geboren am 26.07.1982, einen Prüfantrag wegen eines Verstoßes gegen geltende Anti-Doping Bestimmungen bei der ÖADR eingebracht.
Ausgehend von diesem Prüfantrag und dem vollen Geständnis des betroffenen Sportlers kann davon ausgegangen werden, dass Alexander Pachschwöll am 3. September 2023 im Rahmen des Ultra Triathlon Bad Radkersburg eine Urinprobe abgegeben hat, die das Vorhandensein der verbotenen Substanz „4-Methylhexan-2-amine“ (Klasse „S.6b. - Spezifische Stimulanzien“) auswies.
Auf der Basis der Bestimmungen des Art. 10.8.1 der World Triathlon Anti Doping Rules 2021 wurde das Verfahren mit Vereinbarung vom 10.1.2024 einvernehmlich mit der Verhängung einer Sperre im Ausmaß von 2 Jahren, die mit 03.09.2023 zu laufen beginnt und am 02.09.2025 um 24:00 Uhr endet, sowie der Aberkennung aller ab dem 03.09.2023 erzielten Ergebnisse und Preise beigelegt.
Von dem betroffenen Sportler sind weiters die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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