Ein in der Schweiz lebender Asylsuchender Läufer aus Äthiopien wurde abgeschoben, nachdem er über mehrere Jahre Preisgelder bei Laufveranstaltungen nicht als Einkommen gemeldet hatte.

Der Langstreckenläufer hatte die Preisgelder nicht den Behörden gemeldet. Er wurde wegen des unrechtmäßigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe und Nothilfe zu einer Geldstrafe von 200 Franken und einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zudem wird der Sportler für fünf Jahre von der Schweiz verwiesen.

50.000 Franken gewonnen

Der Mann habe laut Richter bei seinem Asylantrag 2014 und beim Wechsel von Asylsozial- auf Nothilfe verschwiegen, dass er Preisgelder gewonnen habe. Laut Verteidigerin habe er angenommen, dass Laufen keine Arbeit sei. So kam er laut "Jungfrau Zeitung" auf rund 50.000 Frankren Preisgeld. Im Urteil des Einzelrichters wird der Sportler nicht wegen Betrugs, sondern wegen unrechtmäßigem Bezug von Sozialhife verurteilt.

Läufer galt als nicht gut integriert

Abseits des Sports galt der der Mann nicht als gut integriert, zudem war das Verhältnis zu seinen Kindern und seiner ehemaligen Freundin problematisch. So habe er das Kontaktverbot zu seiner Ex-Freundin mehrmals gebrochen.

Regelmäßiges Teilnahme an Laufveranstaltungen

Der Äthiopier lebte seit rund zehn Jahren in der Schweiz. In diesem Zeitraum nahm er an etlichen Volksläufen teil, wo er viele davon gewann. Im Jahr 2018 konnte er so Preisgelder um die 25.000 Schweizer Franken abkassieren. Oftmals nahm er an einem Wochenende an mehreren Wettkämpfen teil. Den Großteil des Geldes deponierte er bei seiner Ex-Freundin.


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