Die GeschäftsführerInnen des Österreichischen Frauenlaufs, Ilse Dippmann und Andreas Schnabl, gaben zum Artikel in "Der Standard" ("Mann darf Blinde bei Frauenlauf nicht begleiten", 3.5.2012) Stellungnahme.
„Wir möchten zunächst festhalten, dass wir noch nie Frauen aufgrund einer Behinderung von der Teilnahme ausgeschlossen/diskriminiert haben. In den letzten Jahren sind zahlreiche Frauen mit einer Sehbeeinträchtigung beim Österreichischen Frauenlauf® mitgelaufen, viele davon mit unterstützender Begleitung von Läuferinnen", so Dippmann.
In der 25-jährigen Geschichte des Österreichischen Frauenlaufs® gab es jedoch nie den Fall, dass eine Läuferin keine weibliche Begleitläuferin finden konnte. Vom Organisationsteam gab es bei derartigen Anfragen auch immer Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Begleitpersonen. Diese Unterstützung wurde auch in diesem Fall angeboten.
Offensichtlich ist es nicht für alle sehbehinderten Läuferinnen möglich, eine weibliche Begleitung zu finden. Daher hat sich das Organisationsteam dazu entschlossen, die Teilnahmebedingungen dahingehend anzupassen. Mit dem Österreichischen Frauenlauf® 2012 ist es nun möglich, nach einer offiziellen (kostenlosen) Registrierung beim Organisationsteam als männliche Begleitperson, d.h. als Helfer, behinderte Läuferinnen zu deren Sicherheit zu unterstützen.
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