Von Hund getötete Läuferin: Staatsanwaltschaft will nicht ermitteln
Pfotenhilfe erinnert an brandgefährlichen Grund für tödliche Hundeattacke. Doch dtaatsanwaltschaft weigert sich, wegen Tierquälerei zu ermitteln.
Der Prozess am Landesgericht Linz findet am 7. März statt. Hundezüchterin Kerstin N., deren Hunde eine Joggerin am 2. Oktober 2023 getötet hatten, ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt, weil sie ihre Hunde nicht unter Kontrolle hatte.